Jedes Kind darf über die
Eigene Zukunft bestimmen. Mit
oder Ohne unserer Hilfe.

aufnahmekriterien

In unsere Gemeinschaft

betreuung vom schulalter bis hin zur Verselbständigung

In unsere Gruppen nehmen wir Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, Lern- oder Schulschwierigkeiten, Entwicklungsstörungen oder sonstigen psychischen Problemen auf. Grundlage dafür sind § 34, 35 a und 41 SBG VIII.

Wir betreuen Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts ab dem Schulalter bis hin zur Verselbständigung (Schulabschluss und/oder Berufsausbildung).

  • Kinder/Jugendliche von 6 - 16 Jahren
  • Der wunsch des Kindes aufgenommen zu werden
  • Das ok vom zuständigen Jugendamt
  • Eine Bereicherung für das Kind/den jungendlichen